UVE – Luft und Klima
Projekte, bei deren Verwirklichung möglicherweise erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, müssen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach UVP-Gesetz (UVP-G 2000) unterzogen werden. Der Untersuchungsrahmen geht über den eines herkömmlichen Immissionsgutachtens weit hinaus.