Geruchsgutachten

Geruchsgutachten ermöglichen die Beurteilung der Geruchssituation in der Umgebung von geruchsintensiven Betrieben, z.B. bei landwirtschaftlicher Nutztierhaltung, Kläranlagen, Biogasanlagen, Lackierereien. Dafür werden mit einem Ausbreitungsmodell die Häufigkeiten von Geruchsstunden bezogen auf ein Jahr ermittelt und mit Grenzwerten der Geruchsimmissions-Richtlinie GIRL verglichen.

Geruchsgutachten für Industrie, Gewerbe und Nutztierhaltung

  • Relevant für: z.B. Planungsbüros, Anlagenbetreibende, Landwirtschaft, Energieunternehmen, Behörden, Projektwerbende, Gebietskörperschaften.
  • Preis: auf Anfrage.
  • Kontakt: umwelt@geosphere.at

Ausbreitungsmodelle berechnen Konzentrationsmittelwerte. Für die Geruchsrezeption durch den Menschen sind nicht Mittelwerte von Geruchskonzentrationen, sondern kurzfristig – im Bereich von wenigen Sekunden – auftretende Spitzenwerte von Bedeutung. Ein wesentliches Kriterium bei der Beurteilung von Geruch ist die Überschreitung der Geruchsschwelle, der Wahrnehmungsschwelle, die für eine Gruppe von Personen gilt. Überschreitungen der Geruchsschwelle werden in Geruchsstunden angegeben.

Gemäß Geruchsimmissions-Richtlinie GIRL ist eine Geruchsimmission zu beurteilen, wenn sie nach ihrer Herkunft aus Anlagen erkennbar, d.h. abgrenzbar ist gegenüber Gerüchen aus dem Kraftfahrzeugverkehr, dem Hausbrandbereich, der Vegetation, landwirtschaftlichen Düngemaßnahmen oder ähnlichem („Vorbelastung“). Sie ist in der Regel als erhebliche Belästigung zu werten, wenn die Gesamtbelastung (also die Vorbelastung zuzüglich der durch eine spezielle Anlage zusätzlich hervorgerufenen Zusatzbelastung) nachfolgende Immissionswerte, angegeben als relative Häufigkeiten von Geruchsstunden bezogen auf ein Jahr, überschreitet: Für Wohn-/Mischgebiete gilt 10 %, für Gewerbe-/Industriegebiete und für Dorfgebiete 15 %.